Was verstehen wir unter: Grenzverletzungen - Übergriffen - emotionalem Missbrauch - sexualisierter Gewalt

Grenzverletzungen sind ein unabsichtliches Überschreiten der persönlichen psychischen oder körperlichen Grenze einer anderen Person. Sie geschehen meist aus Unachtsamkeit oder Unwissenheit. Grenzverletzungen sind grundsätzlich korrigierbar (etwa durch eine Entschuldigung). Maßstab der Bewertung eines Verhaltens als grenzverletzend sind nicht nur objektive Faktoren, sondern ebenso das jeweils subjektive Erleben. Es ist wichtig, Grenzverletzungen zu benennen, das Verhalten zu korrigieren und eine Entschuldigung auszusprechen, damit in der Einrichtung keine „Kultur“ der Grenzverletzung entsteht.

Übergriffe sind bewusste körperliche oder psychische Grenzüberschreitungen. Sie resultieren oft aus persönlichen und /oder fachlichen Defiziten und reichen von Belästigungen bis hin zu strafrechtlich relevanten Gewalttaten, z.B. Verängstigungen, Drohungen, Beschimpfungen, Schläge, Festhalten, Stalking usw.

Emotionaler Missbrauch beginnt, wenn Berater*innen die Beziehung zu Ratsuchenden benutzen, um ihre persönlichen, sexuellen, wirtschaftlichen, sozialen o.ä. Interessen oder Bedürfnisse zu befriedigen. Die Befriedigung solcher Interessen oder Bedürfnisse ist auch dann missbräuchlich, wenn dies unbewusst geschieht oder von Ratsuchenden gewünscht wird. Dazu zählen weiterhin Versuche der Berater*innen, die Kooperationsbereitschaft der Ratsuchen-den zu beeinflussen, indem Berater*innen z. B: androhen, die Beratung zu beenden, die Kommunikation zu verweigern oder maßlose Schwarzmalerei üben, wenn der Ratsuchende überlegt, die Beratung zu beenden (Nötigung). Ferner zählen dazu finanzielle Vorteilsnahme, weltanschauliche, politische und religiöse Einflussnahme sowie sexuelle Angebote, Kontakte oder Beziehungen. Solche Handlungen können Ratsuchenden Schaden zufügen und stellen schwere Verstöße gegen professionelle Standards dar.

Sexualisierte Gewalt – oft als sexueller Missbrauch bezeichnet – ist gegeben, wenn eine a-dere Person ohne ihre Zustimmung als Objekt zur eigenen sexuellen Befriedigung und/oder zur Befriedigung von Machtbedürfnissen benutzt wird. Sexualisierte Gewalt findet meist in vertrauensvollen Beziehungen und fernab der Öffentlichkeit statt. Sie beginnt mit der Verwendung sexualisierter Sprache, setzt sich fort in Berührungen ohne Einverständnis und geht bis hin zur Vergewaltigung.

Strafrechtlich relevante sexuelle Handlungen - die verschiedenen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sind im Strafgesetzbuch benannt.