Prävention

In der EFL ist es uns wichtig, eine Atmosphäre zu schaffen, in der das Ansprechen von persönlichen Grenzen, Grenzverletzungen und Übergriffen möglich ist. Die Mitarbeiter*innen der EFL im Bistum Hildesheim haben sich verpflichtet, Grenzverletzungen, Übergriffe und Gewalt anzusprechen und Betroffene zu schützen. Dies umfasst auch die Möglichkeit, entsprechend gesetzlicher Vorgaben, rechtliche Schritte einzuleiten.

Alle Mitarbeitenden der EFL legen regelmäßig ein erweitertes Führungszeugnis nach §72 a SGB VIII persönlicher
Eignung vor. Das Führungszeugnis wird eingesehen und die Einsicht vermerkt. Alle fünf Jahrewird das Führungszeugnis aktualisiert. Eine Mitwirkung in der EFL ist nur nach Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses ohne Eintragung möglich.

Alle Mitarbeitenden der EFL nehmen regelmäßig an den Fortbildungen zur „Prävention sexualisierter Gewalt“ gemäß der Präventionsordnung des Bistums teil und erteilen eine Selbstauskunft darüber, dass sie nicht wegen einer Straftat im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt rechtskräftig verurteilt worden sind und auch insoweit kein Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet worden ist.

Die Anerkennung der Präventionsordnung des Bistums Hildesheim und die hohe Fachlichkeit tragen dazu bei, dass es ein erhöhtes Bewusstsein für Grenzverletzungen gibt und sensibel damit umgegangen wird. Die Arbeitsschwerpunkte der EFL bewegen sich in den Feldern Familie und Partnerschaft, Lebens-, Krisen und Trauerberatung und erfordern eine konstante Aufmerksamkeit im Umgang mit Grenzen.

Weitere Schutzfaktoren vor grenzüberschreitendem und übergriffigem Verhalten sind:

  • Alle Mitarbeitenden sichern ihre Selbstreflexion im Rahmen von regelmäßiger Fortbildung, kollegialem Austausch, Teambesprechungen und Supervision und beugen damit einer willentlichen und unwillentlichen Ausnutzung des in der EFL-Arbeit besonderen Vertrauensverhältnisses vor.
  • Durch das umfassende Präventionskonzept des Bistums gibt es ein Bewusstsein der Mitarbeiter*innen auf allen Ebenen der Organisation darüber, was Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt begünstigen kann.
  • Es gibt klar definierte organisatorische Zuständigkeiten innerhalb der EFL, standardisierte Beschwerdeverfahren und Kommunikationswege, transparent und für jeden Ratsuchenden zugänglich. Jeder Ratsuchende wird zu Beginn der Beratung über die möglichen Wege schriftlich aufgeklärt und es gibt die Möglichkeit, sich an die nächsthöhere Stelle zu wenden.
  • Es gibt Handlungs- und Gesprächsleitfäden, wie bei Bekanntwerden übergriffigen Verhaltens vorzugehen ist.
  • Es gibt eine offene Kommunikations- und Streitkultur in der EFL mit ihren Teams und Beratungsstellen..
  • Ein angemessener Umgang mit Nähe und Distanz ist wesentliches Qualitätsmerkmal unseres Berufsverständnisses und entsprechend auch Gegenstand kontinuierlicher Reflektion und Selbstreflektion in Inter- und Supervision.
  • Die Mitarbeitenden sind sich ihrer Verpflichtung zur Verschwiegenheit und deren Grenzen bewusst.
  • Verdachtsfälle sexualisierter Gewalt durch Mitarbeitende der EFL und / oder andere kirchliche Mitarbeitende werden, soweit dies rechtlich zulässig ist, den zuständigen Ansprechpartnern des Bistums mitgeteilt.

Die aktuellen Ansprechpersonen für Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs finden Sie nebst Kontaktdaten
unter: www.praevention.bistum-hildesheim.de/hilfe/ansprechpersonen-fuer-verdachtsfaelle

Die Mitarbeitenden der EFL achten und unterstützen die Rechte von Ratsuchenden auf Selbstbestimmung und setzen sich dafür ein, dass allen ungeachtet des sozioökonomischen Status, des Alters, des Geschlechts, der Weltanschauung und der Herkunft oder anderer persönlicher Kriterien eine angemessene Beratung gewährt wird.

Berater*innen sind bestrebt, Abhängigkeitsbeziehungen zu vermeiden und unterlassen jegliche Einflussnahme oder Befriedigung von Interessen, die nicht einer angemessenen Beratung dienen könnten, auch wenn Ratsuchende dies wünschen. Dies gilt im angemessenen Rahmen auch nach Beendigung der Beratung.

Die Berater*innen tragen die Verantwortung dafür, grenzverletzendes Verhalten zwischen Berater*innen und Ratsuchenden in der Beratung möglichst zu verhindern.

Das Schutzkonzept wird von der Diözesanstelle EFL regelmäßig geprüft und fortgeschrieben.