Risikoanalyse

Damit ein Schutzkonzept greifen kann, müssen in der Arbeit mit Ratsuchenden die Risiken sexualisierter
Gewalt und emotionalen Missbrauchs grundsätzlich eingeschätzt werden. Im Sinne eines angemessenen
Schutzes ist davon auszugehen, dass es in fast allen Arbeitsbereichen grundsätzlich möglich ist, Übergriffe
und Grenzverletzungen zu begehen. Alle Arbeitsbereiche der EFL im Bistum Hildesheim bedürfen der
Berücksichtigung. Im Einzelnen sind dies:

In der Beratung:

  • Die in der Beratungsbeziehung entstehende Vertrautheit birgt das Risiko erhöhter Verletzbarkeit
    z. B. durch Sprache und Wortwahl sowie Gestik.
  • In den Beratungsstellen gibt es im Rahmen von Beratungen, die im Einzelgespräch oder imPaargespräch durchgeführt werden, potentiell Raum für Übergriffe.
  • Die Beratungsarbeit ist durch hohe Intensität geprägt: sie stellt einen geschützten Raum zur Verfügungund ist von außen nicht einsehbar. Dies gilt bereits für den Erstkontakt, insbesondere wenn er nicht nur telefonisch, sondern persönlich stattfindet.
  • Bei Beratung von bereits von Missbrauch Betroffenen besteht zudem die Gefahr, sie erneut zu Betroffenen von Übergriffen und Grenzverletzungen zu machen.
  • Als Hilfsangebot ist die Beratung geeignet, Gefühle von Dankbarkeit und den Wunsch, sich durch Geschenke erkenntlich zu zeigen, zu erzeugen. Geschenke bergen das Risiko, die Haltung der Berater*innen gegenüber den Ratsuchenden zu beeinflussen.

Berater/innen wird Macht aus drei Richtungen zuteil:

  • Macht von „innen“: durch die jeweilige Persönlichkeit, die Ausbildung, das Alter und die Erfahrung,
  • Macht von „oben“: durch den Auftrag und die Funktion,
  • Macht von „unten“: durch Akzeptanz und Vertrauen, die Berater*innen von Ratsuchenden von vornherein entgegengebracht werden.

In der Verwaltung:

  • In jedem Kontakt mit Ratsuchenden besteht die Gefahr Macht missbräuchlich auszuüben, auch in der Verwaltung, insbesondere bei Kontakten zu Terminabsprachen und dem Zugang zum Angebot der Beratungsstelle.